Inklusiver Unterricht beinhaltet die individuelle Förderung jeder Schülerin und jedes Schülers.

Infos: Gemeinsames Lernen

Pressemitteilung des Bildungsministers 29. März 2017
41_17_PM Schulen für gemeinsames Lernen.[...]
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20 Fragen und Antworten zum Konzept Gemeinsames Lernen
41-17_Anhang FAQ Schule für gemeinsames [...]
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Alle Schulen für Gemeinsames Lernen ab Schuljahr 2018/19
41-17_Anhang Liste der Schulen für gemei[...]
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Gemeinsames Lernen: Chance für Havelländer Schulen
Daten und Fakten zu besserer Ausstattung, die durch das Konzept ermöglicht wird, basierend auf meinen Berechnungen.
MAZ Gemeinsames Lernen 001.jpg
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Für mehr Gemeinsames Lernen

In der Sitzung am 26.11.2016 stimmt der LSB dem Konzept Gemeinsames Lernen und der neuen Grundschulverordnung zu.

In der Grundschulverordnung wurden die Änderungen aufgebnommen, die sich durch den neuen Rahmenplan ergeben, insbesondere also die Zusammenlegung von Fächern.

 

Das Konzept Gemeinsames Lernen stellt eine Erweiterung des Pilotschulkonzeptes auf weitere Grund-, Ober- und Gesamtschulen vor. In den ersten zwei Jahren soll das Projekt 432 neue Stellen und 160 Schulen umfassen. Mehr dazu hier.                               Das Konzept finden Sie hier.

 

Dazu Wolfgang Seelbach: "Unser erweiterter Vorstand hat nahezu einstimmig dem Konzept "Gemeinsames Lernen" zugestimmt. Es ist ein wichtiger Fortschritt bei der Verbesserung der Unterrichtsqualität nicht nur für Förderschüler und greift unsere Forderungen aus der Inklusionsdebatte auf. Wichtige Eckpunkte sind:

 - mehr individuelle Förderung, nicht nur als Schlagwort sondern als schulisches Konzept mit Lernstandsfeststellung, Diagnostik und individuellen Lernplänen

 - Beibehaltung des Elternwahlrechtes: "Der Elternwunsch auf Durchführung eines Feststellungsverfahrens und ggf. Aufnahme in eine Förderschule ... bleibt unberührt:"

 - Oberschulen und Gesamtschulen werden jetzt mit einbezogen

 - Oberschulen erhalten die doppelte Zusatzausstattung

 - Schulleitungen können jetzt mit der pauschalen Zusatzausstattung besser planen

 - Prinzip der Freiwilligkeit: Schulen stellen freiwillig einen Antrag auf "Gemeinsames Lernen"

 - Leistung und Gegenleistung: nur Schulen, die ihren Unterricht verbessern wollen und ein tragfähiges Konzept zur Verbesserung des Unterrichts haben, erhalten die Zusatzausstattung."

Der LER begrüßt die Einrichtung der Pilotschulen Inklusion (für die Förderbedarfe "LES": "Lernen", "Sprache" und "emotional-soziale Entwicklung") als einen Schritt hin zu mehr individueller Förderung. Viele Eltern melden ihre Kinder mit Förderbedarf in Regelklassen an. Wir fordern deshalb die Bedingungen für den gemeinsamen Unterricht in Regelklassen aller Jahrgänge zu verbessern. Gleichzeitig setzen wir uns für den Erhalt nachgefragter Förderschulen ein. Das ist für uns kein Widerspruch, sondern ergibt sich direkt aus der Forderung nach Beibehaltung des Elternwahlrechts. Der LER unterstützt die wissenschaftliche Begleitung und informiert sich regelmäßig über den jeweiligen Stand. Er fordert eine Weiterführung der Evaluation über die ersten beiden Jahre hinaus. Zum Nachlesen siehe weiter unten Zitate und Dokumente.

Aus der Kampagne "Inklusion - Ja, aber richtig!", Stand 21.2.2014
INKLUSION_Forderungskatalog.pdf
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Link zum AWO-Projekt Inklusion

Beitrag des LER in der AWO-Broschüre zur Inklusion

„Die Kinder und ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten sind die wichtigsten Partner für die individuelle Bildungsplanung und die Fördermöglichkeiten. Sie tragen die Verantwortung für den Verlauf der Förderung entscheidend mit. Sie sollten daher die Entscheidung für den Ort, an dem der individuelle Förderungs- und Bildungsanspruch eingelöst wird, wesentlich mit bestimmen können. Eltern wollen nicht auf Grund der Tatsache, dass ihr Kind besonders ist, entmündigt werden. Darüber hinaus ist es für Eltern und Erziehungsberechtigte von erstrangiger Bedeutung, dass der Übergang von Kita zu Schule bzw. Hort und der Übergang von Schule zu Ausbildung bzw. Studium so gestaltet werden, dass inklusive Bildung und individuelle Förderung auch in den jeweils folgenden Institutionen realisiert wird. Dazu gehört vor allem auch ein Schulabschluss, der Ausbildung oder Studium ermöglicht. Ferner fordern Eltern, dass Inklusion nicht nur auf Kitas, Hort und Schule beschränkt bleibt, sondern in der Gesellschaft verankert wird. Gerade und besonders in Zeiten demografischen Wandels.“ (Dezember 2013)


Zitat aus dem Rückblick des LER-Sprechers am 16.11.2013

"Gleichzeitig hat der LER erreicht, dass Sonderpädagogen nur noch sehr eingeschränkt für Vertretungszwecke abgezogen werden dürfen. Die von uns erkämpfte Regelung in der VV Unterrichtsorganisation muss aber immer wieder vor Ort in Erinnerung gerufen werden, denn nicht alle Schulleiter halten sich daran. Mehr Geld soll auch in die Betreuung behinderter Kinder in den Horten fließen. Bisher mussten die meisten Eltern das aus eigener Tasche bezahlen. ...

In der bildungspolitischen Diskussion hat sich der LER von ideologisch motivierten Äußerungen abgegrenzt:

In der hitzigen Inklusionsdebatte haben wir uns nicht auf einen Streit zwischen „Schließung aller Förderschulen“ oder “Erhalt aller Förderschulen“ eingelassen. Eltern, die ihr Recht auf Beschulung der Kinder in einer Regelklasse wahrnehmen wollen, haben wir unterstützt und mit Nachdruck immer wieder konkrete Verbesserungen der Bedingungen angemahnt. Für Kinder, die aus Sicht der Eltern in den Regelklassen nicht gut aufgehoben sind, müssen Förderschulen oder ggf. Fördergruppen bzw. Kooperationsklassen bereitgehalten werden."

 

 

Kernsätze unseres Beschlusses vom Oktober 2011:

"... Inklusiver Unterricht beinhaltet über die Integration hinaus auch die individuelle Förderung jeder Schülerin und jedes Schülers. Volle und wirksame gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen erreichen wir nur, wenn wir schon in Kindheit und Jugend miteinander leben, insbesondere in Kita und Schule. Gemeinsames Aufwachsen und Lernen trägt nicht nur für Kinder mit Förderbedarf Früchte, sondern fördert die soziale Kompetenz aller Kinder in besonderem Maße und muss für alle Schüler zu einem höheren Bildungsniveau führen. ...

 

- Die Förderschulen sollen als Partner in den Prozess einbezogen werden. …

- Für Schülerinnen und Schüler, die in einer inklusiven Regelklasse nicht ausreichend gefördert werden können, sind individuelle Lösungen zu finden. ...

- Die umfassende Aufklärung und Einbeziehung der Gesellschaft in den Prozess der Inklusion
ist unbedingt erforderlich."

Anmerkung: Die Pilotschulen verpflichten sich, alle Kinder mit Förderbedarf "Lernen", "Sprache" und "emotional-soziale Entwicklung" ("LES") aufzunehmen und erhalten dafür eine pauschale Mehrausstattung. Über die Aufnahme von Kindern mit anderen Förderbedarfen (z. B. "geistige Entwicklung") wird wie an allen anderen Grundschulen entschieden.

Grundsatzbeschluss zur Inklusion anlässlich der Einrichtung der Pilotschulen "LES"
40 2011 PM Inklusion.pdf
PDF-Dokument [306.0 KB]
Rückblick auf die Arbeit der letzten zwei Jahre anlässlich der Neuwahlen am 16.11.2013
Rückblick von Wolfgang Seelbach auf die [...]
PDF-Dokument [103.3 KB]
Pilotprojekt "Inklusive Grundschule":
Stellungnahme des Sprechers des LER zu den ersten Ergebnissen der wissenschaftlichen Begleitung
LER Stellnahme wissBeglInklusion.pdf
PDF-Dokument [235.4 KB]
LER und LSB: Behinderungsbedingte Hortkosten sollen vom Staat übernommen werden.
2013 06 16 LER Hortbetreuung.pdf
PDF-Dokument [78.6 KB]
Einladung zum 8. Fachtag des vds, Verband der Sonderpädagogen, zum Thema Inklusion
Mit auf dem Podium Ulrike Schwenter, stellvertretende Sprecherin des LER
2014 09 06 FlyerInklusion.pdf
PDF-Dokument [2.0 MB]

31.3.2014: Bericht des wissenschaftlichen Beirates

 

Wenn Inklusion nicht möglich ist

Auch für stark beeinträchtige und Kinder mit Förderbedarf geistige Entwicklung gibt es Formen gemeinsamen Unterrichts. Zwei Schulen in der Prignitz kooperieren miteinander.

Thema Inklusion im rbb: Bildungsminister bekennt sich klar zum Elternwahlrecht!

Aus Anlass der Veröffentlichung einer wissenschaftlichen Studie zum Pilotprojekt Inklusion wird Bildungsminister Günter Baaske als Studiogast interviewt.
Er verweist auf Erfolge beim Gemeinsamen Unterricht: 3/4 aller Seh- und Hörgeschädigten werden schon in Regelklassen beschult, bei den geistig Behinderten sind es aber nur ca. 8%.

Inklusion könne nicht alles leisten, insbesondere bei geistig Behinderten. 

Eine Schließung aller Förderschulen ist nicht beabsichtigt, "das geht auch rechtlich nicht". Die Eltern haben ein Wahlrecht zwischen Regelunterricht und Förderschule. Das geht nicht immer. "Aber wo es irgendwie möglich ist, wollen wir es auch hinkriegen."

 

Die Lehrerin Anja Ramirez berichtet, dass es keinen Leistungsabfall durch den Gemeinsamen Unterricht gibt. Sie fordert aber mehr Unterstützung durch  Schulhelfer, die unbürokratisch von den Schulen eingestellt werden sollten. Vor Ort müsse entschieden werden, wie die dann am besten eingesetzt werden.

Nadine Spörer, Koordinatorin der wissenschaftlichen Studie, verweist darauf, dass die Lehrkräfte sich höher belastet fühlen, aber gleichzeitig eine Verbesserung ihrer Kompetenzen und mehr Vertrauen in Inklusion als positiv feststellen.

Ein nachdenklich stimmendes Ergebnis der Studie sei die veränderte Selbsteinschätzung der behinderten Kinder, die sich stark an den Mitschülern orientierten. Das Selbstwertgefühl habe im Laufe der Beobachtungszeit abgenommen. (8.1.2016 brandenburg aktuell im rbb)

 

Unterricht mit Behinderten: Jede dritte Klasse zu groß!

Im vergangenen Schuljahr waren 31% der Klassen mit Gemeinsamem Unterricht (GU) mit mehr als 23 Kindern überfüllt!

Eigentlich hatte das Ministerium in der Sonderpädagogik-Verordnung die Soll-Höchstfrequenz von 23 vorgeschrieben. In der Praxis sieht das aber ganz anders aus. Wie das Ministerium jetzt auf Anfrage des Landeselternrates mitteilte, waren 1017 der 3245 (=31,34%) Jahrgangsklassen überbelegt. An den weiterführenden sind sogar 40% der Klassen zu voll (412 von 1021), an den Grundschulen sind es 27% (605 von 2224).

Eine niedrige Klassenfrequenz ist eine der wichtigsten Grundvoraussetzungen für individuelle Förderung - neben der Qualifikation der Lehrkräfte. Das gilt erst recht, wenn Kinder mit Förderbedarf in der Klasse sind. Das immer wieder vom Bildungsministerium vorgebrachte Argument, guter Unterricht gehe auch mit großen Klassen, trifft vielleicht für homogene Klassen mit weitgehend selbständig arbeitenden Gymnasiasten oder Berufsschülern zu, geht aber ansonsten an der Realität in unseren Schulen vorbei.

Wolfgang Seelbach, 10.8.2015

 

Großbeeren: Bürgermeister fordert vier statt drei Grundschulklassen im 1. Schuljahr!

Bei 76 Anmeldungen gibt es in der stark wachsenden Gemeinde gute Argumente für eine vierte Klasse. Denn für die Pilotschule Inklusion ist eine Richtfrequenz von 23 und Höchstfrequenz von 25 vorgesehen. Durch den Zuzug von neuen Familien werden die Klassen in den nächsten Jahren eher noch voller.

Artikel in der MAZ

 

Inklusion jetzt mit 29 Kindern/Klasse!? –

Das geht gar nicht!

 

Landesregierung hebelt die Sonderpädagogik-Verordnung aus.

 

Die Landesregierung fährt einen neuen Kurs beim Gemeinsamen Unterricht in Regelklassen. Bisher galt die Vorgabe der Sonderpädagogik-Verordnung, dass die Klassenfrequenz von 23 Kindern nicht überschritten werden soll. In Bad Liebenwerda werden jetzt 2 fünfte Klassen mit 29 Schülern eingerichtet, trotz jeweils 4 bis 5 Kindern mit den Förderbedarfen in den Bereichen „Lernen“, „emotionale- soziale Entwicklung“ und „geistige Entwicklung“.

 

Wer gedacht hat, die Regierung würde von einem bedauernswerten Einzelfall reden, sieht sich getäuscht. Die Argumentation lässt befürchten, dass diese Ausnahme zur Regel werden soll (Antwort auf die parl. Anfrage 823). Die Schule erhält eine unbekannte Anzahl Lehrerstunden mehr und die „mögliche äußere und innere Differenzierung des Unterrichts“ soll die besondere Förderung gewährleisten. Mit anderen Worten: Die Schule soll selbst sehen, wie sie mit Bordmitteln und ggf. Kürzungen in anderen Bereichen die Förderung aufrecht erhält und kleinere Lerngruppen schafft. Diese Argumentation ist beliebig auf andere Schulen anwendbar und hebelt die Sonderpädagogik-Verordnung aus.

 

Inklusiver Unterricht ist erfahrungsgemäß mit deutlich mehr als 20 Schülern kaum möglich erst recht, wenn ‚Verhaltensauffällige‘ und geistig Behinderte in der Klasse sind.

 

Es ist zu befürchten, dass diese Maßnahmen zu einer Überforderung der Lehrkräfte führen und die Unterrichtsqualität für alle Schüler in diesen Klassen verschlechtern.

 

Wolfgang Seelbach, Sprecher Landesrat der Eltern, 30.7.2015

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Hinweise & Infos

Sehr geehrte Eltern und Interessierte.

Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir E-Mails ohne Namen bzw. Absender nicht beantworten werden. Dem Anstand und Respekt gebührt es, transparent und offen miteinander umzugehen.


Wir setzen uns mit unserer ehrenamtlichen Elternarbeit völlig offen und wertfrei mit jedem Anliegen auseinander.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Ihr Landeselternrat Brandenburg

informative und leicht verständliche Broschüre des MBJS Alles zur Mitwirkung
Elternqualifizierung für Mitwirkung
Bundeselternvertretung Kitas
Integration der zu uns Geflüchteten
Bildungsministerium Brandenburg

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