Position des LER zu Klassenfrequenzen

 

Eine niedrige Klassenfrequenz ist eine der wichtigsten Grundvoraussetzungen für individuelle Förderung - neben der Qualifikation der Lehrkräfte. Das gilt erst recht, wenn Kinder mit Förderbedarf in der Klasse sind. Deshalb halten wir unterschiedliche Klassenfrequenzen für Klassen mit und ohne Gemeinsamem Unterricht (GU) angemessen.

 

Als Sofortmaßnahme fordern wir die Einhaltung der Sonderpädagogik-Verordnung und Übertragung der Frequenzen der Pilotschulen Inklusion auf alle Grundschulen. Im Einzelnen:

 

Kurzfristig
In Klassen mit Gemeinsamem Unterricht (GU) an Grund- und weiterführenden Schulen: Frequenzrichtwert 21, Maximalwert 23 1

 

An Grundschulen in nichtinklusiven Regelklassen:

Frequenzrichtwert 23, oberen Wert von 28 auf 25 absenken 2

 

Mittelfristig:

Durch die Schaffung weiterer zusätzlicher Stellen können nach und nach die oberen Werte in der VV Unterrichtsorganisation verbessert werden.
Deshalb fordern wir mittelfristig:

Schrittweise Senkung des oberen Wertes in weiterführenden Schulen auf 25 2.

 

Das immer wieder vom Bildungsministerium vorgebrachte Argument, guter Unterricht gehe auch mit großen Klassen 3, trifft vielleicht für homogene Klassen mit weitgehend selbständig arbeitenden Gymnasiasten oder Berufsschülern zu, geht aber ansonsten an der Realität in unseren Schulen vorbei. Ein oberer Wert von 25 würde auch das Problem der beengten Verhältnisse in vielen Klassenräumen lösen.

 

Anmerkungen:

1Die Höchstfrequenz von 23 wird auch von der Sonderpädagogik-Verordnung festgelegt: Par. 8 (2) „In Klassen mit gemeinsamem Unterricht sollen nicht mehr als 23 Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden, wovon nicht mehr als vier Schülerinnen und Schüler einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben sollen. Über Abweichungen entscheidet das zuständige staatliche Schulamt im Benehmen mit der Schulkonferenz und dem Schulträger.“

Quelle: http://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212414#8

 

De facto haben aber gut 30% der entsprechenden Klassen mehr Schüler. Siehe dazu den Artikel „Unterricht mit Behinderten: Jede dritte Klasse zu groß!“ Quelle: http://www.landesrat-der-eltern-brandenburg.de/themen/inklusion/ 

 

2Die Schülerschaft in den Grundschulen wird inhomogener, insbesondere durch Kinder mit Teilleistungsstörungen, Zuzug von Flüchtlingen und Kindern mit Migrationshintergrund. Siehe dazu die geltenden Frequenzen in der VV Unterrichtsorganisation

http://bravors.brandenburg.de/br2/sixcms/media.php/66/VV_Unterrichtsorganisation_Anlage_1_Frequenzrichtwerte_u_BandbreitenSchlussfassung.pdf

 

3 http://www.zeit.de/gesellschaft/schule/2010-04/grundschule-klassen 

 

Wolfgang Seelbach, 28.6.2016

 

Debatte im Landtag zur Klassengröße an Oberschulen

Siehe Artikel in der moz

Auf der Landtagssitzung am 16.12.2017 wurde kontrovers über die Klassengrößen an Oberschulen diskutiert. Ein Antrag von CDU/Grüne fordert u.a. eine Absenkung auf 23 Schüler/Klasse.

 

Hier mein Kommentar:

Auch der Landeselternrat (LER) fordert niedrigere Klassenfrequenzen, allerdings nicht nur für die Oberschule, sondern auch die anderen Schularten. 
Die geringe Anwahl der Oberschule beim Ü7-Verfahren liegt jedoch nicht an den Klassenfrequenzen, sondern hat eine andere Ursache. Denn die Oberschule hat vergleichsweise niedrige Klassenfrequenzen. Gesamtschule und Gymnasium haben deutlich größere Klassen.

Die Akzeptanz der Oberschulen würde sich meines Erachtens erhöhen, wenn sie neben Haupt- und Realschule noch einen dritten Bildungsgang für leistungsstarke Schüler beinhalten würde, der auf die GOST vorbereitet. Dass eine gewisse Durchlässigkeit gegeben ist und 20% zu den Oberstufen von Berufsschule bzw. Gesamtschule gelangen, ist erfreulich, reicht aber für mehr Akzeptanz nicht aus. In der Pubertät ändert sich viel und Schule muss auch für Leistungsstarke Angebote machen.

Eine Schulleiterin hat dieses Grundproblem ihrer Oberschule auf einer Bildungsveranstaltung sehr treffend formuliert: "Mir fehlen die starken Schüler, die die anderen mitziehen!" 

Wolfgang Seelbbach

Unterricht mit Behinderten: Jede dritte Klasse zu groß!

Im vergangenen Schuljahr waren 31% der Klassen mit Gemeinsamem Unterricht (GU) mit mehr als 23 Kindern überfüllt!

Eigentlich hatte das Ministerium in der Sonderpädagogik-Verordnung die Soll-Höchstfrequenz von 23 vorgeschrieben. In der Praxis sieht das aber ganz anders aus. Wie das Ministerium jetzt auf Anfrage des Landeselternrates mitteilte, waren 1017 der 3245 (=31,34%) Jahrgangsklassen überbelegt. An den weiterführenden sind sogar 40% der Klassen zu voll (412 von 1021), an den Grundschulen sind es 27% (605 von 2224).

Eine niedrige Klassenfrequenz ist eine der wichtigsten Grundvoraussetzungen für individuelle Förderung - neben der Qualifikation der Lehrkräfte. Das gilt erst recht, wenn Kinder mit Förderbedarf in der Klasse sind. Das immer wieder vom Bildungsministerium vorgebrachte Argument, guter Unterricht gehe auch mit großen Klassen, trifft vielleicht für homogene Klassen mit weitgehend selbständig arbeitenden Gymnasiasten oder Berufsschülern zu, geht aber ansonsten an der Realität in unseren Schulen vorbei.

Wolfgang Seelbach, 10.8.2015

 

Großbeeren: Bürgermeister fordert vier statt drei Grundschulklassen im 1. Schuljahr!

Bei 76 Anmeldungen gibt es in der stark wachsenden Gemeinde gute Argumente für eine vierte Klasse. Denn für die Pilotschule Inklusion ist eine Richtfrequenz von 23 und Höchstfrequenz von 25 vorgesehen. Durch den Zuzug von neuen Familien werden die Klassen in den nächsten Jahren eher noch voller.

Artikel in der MAZ

 

Inklusion jetzt mit 29 Kindern/Klasse!? –

Das geht gar nicht!

 

Landesregierung hebelt die Sonderpädagogik-Verordnung aus.

 

Die Landesregierung fährt einen neuen Kurs beim Gemeinsamen Unterricht in Regelklassen. Bisher galt die Vorgabe der Sonderpädagogik-Verordnung, dass die Klassenfrequenz von 23 Kindern nicht überschritten werden soll. In Bad Liebenwerda werden jetzt 2 fünfte Klassen mit 29 Schülern eingerichtet, trotz jeweils 4 bis 5 Kindern mit den Förderbedarfen in den Bereichen „Lernen“, „emotionale- soziale Entwicklung“ und „geistige Entwicklung“.

 

Wer gedacht hat, die Regierung würde von einem bedauernswerten Einzelfall reden, sieht sich getäuscht. Die Argumentation lässt befürchten, dass diese Ausnahme zur Regel werden soll (Antwort auf die parl. Anfrage 823). Die Schule erhält eine unbekannte Anzahl Lehrerstunden mehr und die „mögliche äußere und innere Differenzierung des Unterrichts“ soll die besondere Förderung gewährleisten. Mit anderen Worten: Die Schule soll selbst sehen, wie sie mit Bordmitteln und ggf. Kürzungen in anderen Bereichen die Förderung aufrecht erhält und kleinere Lerngruppen schafft. Diese Argumentation ist beliebig auf andere Schulen anwendbar und hebelt die Sonderpädagogik-Verordnung aus.

 

Inklusiver Unterricht ist erfahrungsgemäß mit deutlich mehr als 20 Schülern kaum möglich erst recht, wenn ‚Verhaltensauffällige‘ und geistig Behinderte in der Klasse sind.

 

Es ist zu befürchten, dass diese Maßnahmen zu einer Überforderung der Lehrkräfte führen und die Unterrichtsqualität für alle Schüler in diesen Klassen verschlechtern.

 

Wolfgang Seelbach, Sprecher Landesrat der Eltern, 30.7.2015

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