BuT: Bildungs- und Teilhabepaket

Leistungen zur Bildung und Teilhabe – BuT

Leistungsberechtigt sind: Kinder und Jugendliche bis max. 25-Jährige, wenn sie Bezieher von ALG II, Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz sind.

 

Folgende Leistungen können beantragt werden:

- eintägige Ausflüge in der Schule/Kindertagesstätte (teilweise Vorleistung notwendig)

- mehrtägige Klassenfahrten (teilweise Vorleistung notwendig)

- eine ergänzende angemessene Lernförderung

- gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule und Kindertagesstätte –Hort, Krippe, Kindergarten Tagespflege (Betrag Eltern ab 1,00 Euro und nur, wenn nicht anderweitige Kostenübernahme)

- Schulbedarf (bei ALG II teilweise automatisch)

- Schülerbeförderung (geringer Eigenanteil möglich und wenn nicht anderweitig bezuschusst oder übernommen wird)

- Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (u. a. Aktivitäten in Vereinen, Musikunterricht, Freizeiten…)  (10,00 Euro monatlich, teilweise auch Ansparen möglich) bis max. 18 Jahre, Bewilligungszeitraum entspricht Teilhabezeitraum

 

Die Verfahrensweise und Zuständigkeiten können in den jeweiligen Kreisen bzw. kreisfreien Städten unterschiedlich umgesetzt werden (Landkreis oder Fachbereich Soziales oder Jobcenter).

Für jedes Kind bzw. Jugendlichen ist ein separater Antrag erforderlich.

 

Bettina Beika, Mitglied des Landesrates der Eltern Brandenburg

 

 

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Hinweise & Infos

Sehr geehrte Eltern und Interessierte.

Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir E-Mails ohne Namen bzw. Absender nicht beantworten werden. Dem Anstand und Respekt gebührt es, transparent und offen miteinander umzugehen.


Wir setzen uns mit unserer ehrenamtlichen Elternarbeit völlig offen und wertfrei mit jedem Anliegen auseinander.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Ihr Landeselternrat Brandenburg

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