Leistungen zur Bildung und Teilhabe – BuT
Leistungsberechtigt sind: Kinder und Jugendliche bis max. 25-Jährige, wenn sie Bezieher von ALG II, Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz sind.
Folgende Leistungen können beantragt werden:
- eintägige Ausflüge in der Schule/Kindertagesstätte (teilweise Vorleistung notwendig)
- mehrtägige Klassenfahrten (teilweise Vorleistung notwendig)
- eine ergänzende angemessene Lernförderung
- gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule und Kindertagesstätte –Hort, Krippe, Kindergarten Tagespflege (Betrag Eltern ab 1,00 Euro und nur, wenn nicht anderweitige Kostenübernahme)
- Schulbedarf (bei ALG II teilweise automatisch)
- Schülerbeförderung (geringer Eigenanteil möglich und wenn nicht anderweitig bezuschusst oder übernommen wird)
- Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (u. a. Aktivitäten in Vereinen, Musikunterricht, Freizeiten…) (10,00 Euro monatlich, teilweise auch Ansparen möglich) bis max. 18 Jahre, Bewilligungszeitraum entspricht Teilhabezeitraum
Die Verfahrensweise und Zuständigkeiten können in den jeweiligen Kreisen bzw. kreisfreien Städten unterschiedlich umgesetzt werden (Landkreis oder Fachbereich Soziales oder Jobcenter).
Für jedes Kind bzw. Jugendlichen ist ein separater Antrag erforderlich.
Bettina Beika, Mitglied des Landesrates der Eltern Brandenburg
Herzlich willkommen!
Wir freuen uns, Sie hier begrüßen zu dürfen – ob als Eltern, die sich aktiv für die Belange ihrer Kinder und Schulen einsetzen, oder als Interessierte, die mehr über unsere Arbeit erfahren
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Der Landeselternrat steht für den Austausch und die Zusammenarbeit von Eltern mit Schulen und Bildungsein-richtungen, um die best-mögliche Entwicklung für alle Kinder zu fördern. Gemeinsam können wir
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