Politiker in Schulen:

Beispiel Gransee, Bürgermeisterkandidaten stellen sich Erstwählern vor.

Siehe Artikel in der moz vom 20.5.2014

 

Verstoß gegen das Verbot politischer Werbung:

pnn zu Saskia Ludwig: Jeder Keks zählt 11.9.2014

Templiner Zeitung zu Stefan Kliesch: Kritik an Wahlwerbung auf dem Schulhof, 11.9.2014
Artikel Verstoss VV Unt Templin.pdf
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11.9.2014 Pressesprecher des MBJS erklärt, was erlaubt und was nicht erlaubt ist.
Anfrage Presse zu Wahlwerbung an Schulen[...]
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Pressemitteilung des LSB vom 12.3.2014:

Politiker an Schulen
Nachdem am 01. März der Landesschulbeirat die Änderung der VV Schulbetrieb ablehnte, fand am heutigen Nachmittag das Einigungsgespräch zwischen LSB-Vorstand und MBJS statt. Hintergrund der langen Diskussion ist der Wunsch der Landesregierung, die 6-Wochen-Frist vor Wahlen aufzuheben. Auch mit der Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre bleibt die Schule ein Ort für die Vermittlung demokratischer Grundwerte. Eine gezielte politische oder ideologische Beeinflussung auf dem Schulgelände oder in schulischen Veranstaltungen bleibt auf der Grundlage des Schulgesetzes §47 auch weiterhin verboten. Im Ergebnis des Einigungsgespräches wird die Diskussion nun in die Schulkonferenzen verlegt. Diese legen nach Inkrafttreten der VV fest, in welchem Zeitraum vor den Wahlen die Schultüren für Politiker geschlossen bleiben. Außerdem werden Politiker nur auf Einladung der Schule an schulischen Veranstaltungen teilnehmen können. Dies kann auf der anderen Seite für einige Schulen weitere Möglichkeiten der Auseinandersetzung mit der Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler eröffnen. Dabei ist die Ausgewogenheit zu beachten. Was dies genau bedeutet und einige andere Fragen soll ein Begleitschreiben klären, dass alle Schulleitungen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der VV erhalten. So kann beispielsweise keine Lehrkraft angewiesen werden, Personen politischer Organisationen in den Unterricht einzubeziehen. Im November soll im LSB diese Veränderung evaluiert werden.
Ines Mülhens-Hackbarth
Vorsitzende des Landesschulbeirates

Eltern wünschen keinen Wahlkampf an Schulen!

 

Die Elterngremien fordern nach wie vor eine Beibehaltung des Besuchsverbots für Politiker an Schulen während des Wahlkampfs. Politische Bildung muss einen hohen Stellenwert im Unterricht haben. Jedoch ist das Misstrauen groß, dass professionelle Politiker ihre demagogischen Fähigkeiten missbrauchen, um Wahlwerbung für ihre Partei machen, anstatt ihrem überparteilichen Auftrag nachzukommen, die politische Willensbildung im Volk zu unterstützen.

 

Die seit 2010 geltende 6-Wochenfrist verhinderte, dass in der heißen Phase des Wahlkampfs parteipolitische Werbung an Stelle von politischer Bildung tritt. Auch wenn eine relevante Minderheit im LER den einzelnen Schulen Ausnahmeregelungen zugestehen möchte, so gibt es doch einen breiten Konsens in der Elternschaft, dass die 6-Wochenfrist zum Besuchsverbot für Politiker grundsätzlich bestehen bleiben soll.

 

Wenn das Minsiterium nun diese Frist abschafft und den Schulkonferenzen die Entscheidung überlässt, schulbezogene Fristen festzulegen, ist die Schwelle für Missbrauch zu niedrig gesetzt.

 

Ich fordere deshalb alle Eltern auf, das Thema zu diskutieren und gegebenenfalls über die Schulkonferenz entsprechende Fristen zu setzen, in denen keine Veranstaltungen mit Parteipolitikern durchgeführt werden. Wahlkampfbezogene Veranstaltungen sollten nur mit Zustimmung und Beteiligung der Elternschaft durchgeführt werden.

 

Wolfgang Seelbach, 16.3.2014

Pressemitteilung zum Thema, Beschluss des LER vom 29.3.2014
2014 03 29 PM Politiker an Schulen.pdf
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Streit über Politiker an Schulen geht weiter

Am 13.2.2014 verkündete Frau Dr. Münch im Bildungsausschuss, dass das generelle Besuchsverbot für Politiker 6 Wochen vor Wahlen aufgehoben wurde und die Schulen nun selber über Fristen entscheiden. Das Verbot von Diskussionsrunden im Bundestagswahlkampf hatte im Vorfeld eine öffentliche Diskussion über Politik an Schulen entfacht. Wolfgang Seelbach, Sprecher des LER, weist darauf hin, dass das Verfahren noch nicht beendet ist. Laut Schulgesetz muss ein Einigungsverfahren stattfinden, wenn der Landesschulbeirat gegen eine Verordnungsänderung stimmt und die Regierung diese dennoch umsetzt. Das wurde vom Ministerium bestätigt.

 

Zum Stand der Diskussion:

  • Der LSB hat sich am 7.12.2013 mehrheitlich und der LER am 30.11.2013 einhellig gegen eine Änderung der VV Schulbetrieb ausgesprochen.
  • Der LER hat am 22.2. mehrheitllich mit 11:14:1 Stimmen dagegen gestimmt, dass die Schulkonferenzen Ausnahmen beschließen dürfen.
  • Der Kreisschulbeirat Havelland hat sich am 18.2.2014 bei einer Gegenstimme dafür ausgesprochen, dass die Schulkonferenzen Ausnahmen beschließen dürfen. seel

 

 

ausgewählte Meinungen zum Thema:

 

"Wir wollen keine Politiker an den Schulen. Unsere Kinder müssen vor der Beeinflussung geschützt werden." LER-Mitglied

 

"Die Schulen sollen selber entscheiden, wann und mit wem sie Veranstaltungen durchführen." LER-Mitglied

 

"Politiker können jederzeit eingeladen werden, nur nicht in der heißen Phase des Wahlkampfes." Elternsprecher

 

"Politische Bildung ist wichtig, aber Veranstaltungen mit Politikern sollten nur außerhalb der Schule und des Unterrichts stattfinden." Eltern

 

"Unsere Elternkonferenz hat bei den letzten Landtagswahlen eine erfolgreiche Veranstaltung gegen Lehrermangel durchgeführt, auf der die zuständigen Politker Rede und Antort stehen mussten. Das Recht sollte uns weiterhin gewährt werden." Elternvertreter Lise-Meitner-Gymnasium Falikensee

 

"Solange der §47 Schulgesetz politische Werbung verbietet, sollten auch keine Podiumsdiskussionen durchgeführt werden. Wie sollen wir da zwischen Werbung und Information unterscheiden?" Lehrersprecher

 

"Diskussionen mit Politikern sollten nicht der Propaganda dienen, sondern themenbezogen sein." Schulelternsprecher 

 

"Früher war ich auch für das Besuchsverbot im Wahlkampf. Aber jetzt, wo das Wahlalter auf 16 gesenkt wurde, sehe ich das anders. Diese Schüler sollten die Gelegeheit bekommen, mit den Politikern, die zur Wahl stehen, zu diskutieren." ehemaliges LER-Mitglied

 

Zu Podiumsdiskussionen mit Vertretern aller demokratischen Parteien erklärt der Wittenberger Schulleiter Andreas Giske, selber Landtagskandidat der CDU: "Um solch sinnvolle Veranstaltungen künftig zu ermöglichen ist eine Aufhebung der Frist gut."

 

Schulgesetz §47(2): "Politische Werbung in schulischen Veranstaltungen oder auf dem Schulgelände während des Schulbetriebs ist nicht zulässig."

 

MAZ 14.2.2014: Lehrer wollen keinen Wahlkampf

 

MAZ 13.2.2014: Wahlkampf in der Schule


Hintergrund: Kontroverse um Politiker an Schulen

Nach der alten VV Schulbetrieb von 2010 "ist" von Veranstaltungen mit Politikern innerhalb der letzten sechs Wochen vor Wahlen "abzusehen". Im Bundestagswahlkampf 2013 wurden Veranstaltungen zweier Schulen deshalb untersagt, was zu einer kontroversen öffentlichen Diskussion geführt hat. Die Fraktionen im Landtag forderten daraufhin eine Lockerung der Bestimmungen. Der LER hat sich nach Diskussion am 30.11.2013 dafür ausgesprochen, die bisherige Regelung beizubehalten. Die Mitglieder des LER halten die politische und demokratische Bildung auch in der Schule durchaus für wichtig, sehen aber in der heißen Phase des Wahlkampfs die Neutralität und Ausgewogenheit in Gefahr. Einen ähnlichen Mehrheitsbeschluss fasste der LSB nach kontroverser Diskussion.

Demgegenüber vertitt eine Minderheit im LER und der Kreisschulbeirat HVL die Meinung, dass Schulen, die sich das zutrauen, auch die Möglichkeit haben müssen, Podiumsdiskussionen oder andere themenbezogene Veranstaltungen mit Politikern auch in der Wahlkampfphase durchführen zu können.

Kompromiss gefunden?

Anlässlich der kommenden Kommunal- und Europawahlen im Mai 2014 wurde die VV Schulbetrieb dahingehend überarbeitet, dass das Verbot politischer Werbung (Schulgesetz) betont und gleichzeitig der Schulkonferenz Entscheidungsfreiheit über etwaige Ausschlussfristen für Politiker gewährt wird. Politiker dürfen nur auf Einladung der Schule erscheinen.  Der LER lehnt diesen Vorschlag ab.

 

In der politischen Bildung hat der "Beutelsbacher Konsens" aus den Siebziger Jahren immer noch grundlegende Bedeutung und wird deshalb hier dokumentiert. Außerdem sei auf §47 (2) des Schulgetzes verwiesen: "(2) Politische Werbung in schulischen Veranstaltungen oder auf dem Schulgelände während des Schulbetriebs ist nicht zulässig." seel

 


Politik an Schulen im Spannungsfeld zwischen Indoktrination und Information

Der Beutelsbacher Konsens im Wortlaut



I. Überwältigungsverbot.

Es ist nicht erlaubt, den Schüler - mit welchen Mitteln auch immer - im Sinne erwünschter Meinungen zu überrumpeln und damit an der "Gewinnung eines selbständigen Urteils" zu hindern . Hier genau verläuft nämlich die Grenze zwischen Politischer Bildung und Indoktrination. Indoktrination aber ist unvereinbar mit der Rolle des Lehrers in einer demokratischen Gesellschaft und der - rundum akzeptierten - Zielvorstellung von der Mündigkeit des Schülers.

2. Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers erscheinen.

Diese Forderung ist mit der vorgenannten aufs engste verknüpft, denn wenn unterschiedliche Standpunkte unter den Tisch fallen, Optionen unterschlagen werden, Alternativen unerörtert bleiben, ist der Weg zur Indoktrination beschritten. Zu fragen ist, ob der Lehrer nicht sogar eine Korrekturfunktion haben sollte, d. h. ob er nicht solche Standpunkte und Alternativen besonders herausarbeiten muss, die den Schülern (und anderen Teilnehmern politischer Bildungsveranstaltungen) von ihrer jeweiligen politischen und sozialen Herkunft her fremd sind.

Bei der Konstatierung dieses zweiten Grundprinzips wird deutlich, warum der persönliche Standpunkt des Lehrers, seine wissenschaftstheoretische Herkunft und seine politische Meinung verhältnismäßig uninteressant werden. Um ein bereits genanntes Beispiel erneut aufzugreifen: Sein Demokratieverständnis stellt kein Problem dar, denn auch dem entgegenstehende andere Ansichten kommen ja zum Zuge.

3. Der Schüler muss in die Lage versetzt werden, eine politische Situation und seine eigene Interessenlage zu analysieren,

sowie nach Mitteln und Wegen zu suchen, die vorgefundene politische Lage im Sinne seiner Interessen zu beeinflussen. Eine solche Zielsetzung schließt in sehr starkem Maße die Betonung operationaler Fähigkeiten ein, was eine logische Konsequenz aus den beiden vorgenannten Prinzipien ist. Der in diesem Zusammenhang gelegentlich - etwa gegen Herman Giesecke und Rolf Schmiederer - erhobene Vorwurf einer "Rückkehr zur Formalität", um die eigenen Inhalte nicht korrigieren zu müssen, trifft insofern nicht, als es hier nicht um die Suche nach einem Maximal-, sondern nach einem Minimalkonsens geht.

Quelle: Hans-Georg Wehling in: Siegfried Schiele/Herbert Schneider (Hrsg.): Das Konsensproblem in der politischen Bildung. Stuttgart 1977, S.179/180

 

http://www.bpb.de/die-bpb/51310/beutelsbacher-konsens

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Hinweise & Infos

Sehr geehrte Eltern und Interessierte.

Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir E-Mails ohne Namen bzw. Absender nicht beantworten werden. Dem Anstand und Respekt gebührt es, transparent und offen miteinander umzugehen.


Wir setzen uns mit unserer ehrenamtlichen Elternarbeit völlig offen und wertfrei mit jedem Anliegen auseinander.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

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